Infoschreiben zur Bürgerbefragung Asphaltmischwerk

Geplantes Asphaltmischwerk in Dockweiler

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den letzten Wochen hat uns das Thema “Asphaltmischwerk in Dockweiler” intensiv beschäftigt. Es gab viele Gespräche, Diskussionen und Meinungsaus-tausche, die teilweise sehr heftig und persönlich geführt worden sind. Es ist an der Zeit, dass wieder Ruhe und Normalität in unsere Gemeinde einkehren sollten. Wir haben die Meinungen vieler Bürgerinnen und Bürger der Initiative gegen das Asphaltmischwerk – auch in Form einer Unterschriftenaktion – zur Kenntnis genommen. Auch ein Einwohnerantrag ist bei uns eingegangen und fließt in unseren Entscheidungsprozess ein.

Fakt ist, dass der alte Gemeinderat den Bebauungsplan und die Ausweisung als eingeschränktes Industriegebiet im Jahr 2016 formal beschlossen hatte. Damit war die Grundlage für die geplante Errichtung eines Asphaltmischwerkes gelegt. Im Oktober 2018 haben sich alle Beteiligten (Kreisverwaltung, Ortsgemeinde, Planungsbüro, Fachbehörden, Fa. Backes) auf eine nichtöffentliche Durchführung des Antragsverfahrens verständigt. Die Ortsgemeinde war ab diesem Zeitpunkt bis zur Antragstellung im Juli 2020 nicht mehr in das Antragsverfahren involviert. Auch die Tatsache, dass die Gemeinde den Antrag lediglich zur Kenntnisnahme übersandt bekam, zeigt, dass eine Beteiligung der Gemeinde nicht mehr erforderlich war. Der Ortsgemeinderat hat sich dennoch nach Eingang des Antrags und der aufkommenden Bürgerbeschwerden eingehend mit der rechtlichen Situation und den vorliegenden Umständen beschäftigt und hat umfassend zum vorliegenden Thema aufgeklärt. Er ist nunmehr zu dem Ergebnis gekommen, die Bürgerinnen und Bürger zu befragen, ob das geplante Asphaltmischwerk gebaut werden soll oder nicht.

Schließlich gibt es neben den Gegnern auch Befürworter des eingeschränkten Industriegebietes mit einem geplanten Asphaltmischwerk.

Um die Errichtung eines Asphaltmischwerkes zu verhindern, ist die Änderung oder Aufhebung des Bebauungsplans zwingend erforderlich. Dies kann jedoch Planungsentschädigungsansprüche gemäß § 39 ff BauGB auslösen. Zur Höhe derartiger Forderungen können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden. Es ist jedoch unzweifelhaft, dass Entschädigungsansprüche mit einer höheren Verschuldung der Ortsgemeinde Dockweiler verbunden sind und dadurch künftige Ausgaben und Einnahmen beim Haushalt eingehend geprüft werden müssten. Welche Maßnahmen dies nach sich ziehen könnte, muss unter Umständen durch die Kommunalaufsicht bestimmt werden. Dies würde auch Steuererhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde nicht ausschließen.
Eine hohe Schuldenlast hätte gravierende Auswirkungen u. a. bei der Finanzierung unserer Gemeindeeinrichtungen, der Baugebiete und unseres Straßennetzes. Um die Zukunft unseres Dorfes gestalten zu können, ist die Gemeinde auf Einnahmen angewiesen.

Mit diesem Infoschreiben erhalten alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger einen Stimmzettel, auf dem Sie Ihr Votum abgeben können. Wir haben die Stimmzettel durchnummeriert und mit dem Gemeindesiegel versehen. Die Verteilung der Stimmzettel erfolgt ohne Bezugnahme auf den Wahlberechtigten und ist mit diesem nicht in Verbindung zu bringen.
Den Stimmzettel legen Sie bitte in den beigefügten Umschlag und verschließen diesen. Werden zwei Kästchen angekreuzt, ist der Stimmzettel ungültig. Weitere Zusätze auf dem Stimmzettel führen ebenfalls zur Ungültigkeit. Gehen mehrere Stimmzettel mit der gleichen Nummer ein, wird diese Nummer bei der Auswertung als ungültig erklärt.
Die Stimmzettel können von Montag, 16.11., bis Freitag, 20.11.2020, in der Zeit von 17 bis 19 Uhr sowie am Samstag, 21.11., von 14 bis 16 Uhr in die Wahlurne im Pfarrer-Hubert-Schmitz-Haus eingeworfen werden. An diesem Tag soll auch die Auswertung stattfinden.
Wir bieten älteren und gehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit an, ihre Stimmzettel im verschlossenen Umschlag zu Hause abzuholen zu lassen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich telefonisch mit mir in Verbindung (3119808). Für Rückfragen stehe ich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Der Ortsgemeinderat wird sich zeitnah nach der Auswertung der Stimmzettel mit dem Votum der Bürgerbefragung auseinandersetzen und die Beibehaltung oder Aufhebung des Bebauungsplans beschließen.
In der Hoffnung auf eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung und dem Wunsch, auf eine Beruhigung der derzeitigen Situation verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ralf Schüller
Ortsbürgermeister